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Gerichtsformulare sind offizielle Dokumente, die im Rahmen rechtlicher Verfahren bei deutschen Gerichten eingereicht werden. Sie folgen strengen formalen Vorgaben – unvollständige oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass ein Antrag verzögert bearbeitet oder sogar zurückgewiesen wird. Besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung, also der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen, sind präzise ausgefüllte Formulare entscheidend für den Erfolg des Verfahrens.

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PfüB-Antrag (ZPO) · Filled by Instafill.ai in 1 min 51 sec

PfüB-Antrag (ZPO) filled by Instafill.ai

About Gerichtsformulare

Diese Kategorie richtet sich vor allem an Gläubiger, die einen bestehenden Vollstreckungstitel durchsetzen möchten – etwa durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB) nach §§ 828 ff. ZPO. Dabei müssen Angaben zu Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner (z. B. Arbeitgeber oder Bank) sowie zur Art der gepfändeten Forderung korrekt und vollständig eingetragen werden. Auch Privatpersonen, Unternehmen und Inkassobüros greifen regelmäßig auf solche Formulare zurück, wenn offene Forderungen gerichtlich beigetrieben werden sollen.

Da diese Formulare oft komplex aufgebaut sind und aus mehreren Modulen bestehen, kann das Ausfüllen zeitaufwendig sein. Tools wie Instafill.ai nutzen KI, um solche Formulare in unter 30 Sekunden korrekt und sicher auszufüllen – auch dann, wenn die PDF-Version ursprünglich nicht interaktiv war.

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How to Choose the Right Form

Bei dieser Kategorie steht ein zentrales Vollstreckungsformular im Fokus – ideal für Gläubiger, die ihre titulierten Forderungen gerichtlich durchsetzen möchten.

Für wen ist dieses Formular geeignet?

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfüB) nach §§ 828 ff. ZPO richtet sich an:

- Gläubiger, die bereits einen vollstreckbaren Titel besitzen (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid, notariell beurkundeter Vergleich) und Forderungen des Schuldners pfänden möchten

- Anwälte und Rechtsdienstleister, die ihre Mandanten bei der Zwangsvollstreckung unterstützen

- Unternehmen oder Privatpersonen, die offene Forderungen gegenüber Schuldnern vollstrecken wollen

Wann brauchen Sie dieses Formular?

- Sie möchten das Gehaltskonto, Bankguthaben oder Sozialleistungsansprüche eines Schuldners pfänden

- Der Schuldner zahlt trotz Vollstreckungstitel nicht freiwillig

- Sie wollen Forderungen des Schuldners gegen Dritte (Arbeitgeber, Bank, Sozialleistungsträger) zur Einziehung überweisen lassen

Was Sie beim Ausfüllen beachten sollten

Das Formular enthält mehrere Module für:

- Gläubiger- und Schuldnerdaten – vollständige Angaben sind Pflicht

- Drittschuldner – z. B. Arbeitgeber oder Kreditinstitut

- Forderungsaufstellung – Hauptforderung, Zinsen, Kosten

- Zustellungsanweisungen – fehlende Angaben führen häufig zur Verzögerung

> Tipp: Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass das Amtsgericht den Antrag zurückweist. Mit Instafill.ai können Sie das Formular Schritt für Schritt korrekt ausfüllen – auch wenn Sie nur eine nicht-ausfüllbare PDF-Version vorliegen haben.

Form Comparison

Form Purpose Who Files It When to Use
Zwangsvollstreckung – Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfüB) nach §§ 828 ff. ZPO (mit Anlagen/Modulen für Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner und Forderungen) Pfändet Schuldnerforderungen gegen Dritte und überweist sie an Gläubiger Gläubiger mit vollstreckbarem Titel beim zuständigen Amtsgericht Nach Vorliegen eines Vollstreckungstitels zur Forderungspfändung

Tips for Gerichtsformulare

Vollstreckungstitel vor dem Ausfüllen prüfen

Bevor Sie den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfüB) stellen, stellen Sie sicher, dass Ihr Vollstreckungstitel rechtskräftig und vollstreckbar ist. Fehlt die Vollstreckungsklausel oder ist der Titel abgelaufen, wird das Gericht den Antrag zurückweisen. Halten Sie alle relevanten Titeldaten (Aktenzeichen, Datum, ausstellendes Gericht) griffbereit.

Drittschuldnerdaten vollständig und korrekt angeben

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben zum Drittschuldner – etwa der Name des Arbeitgebers oder die genaue Bankverbindung – sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen oder Zurückweisungen. Geben Sie stets die vollständige Firmenbezeichnung, Adresse und, bei Banken, die IBAN des Schuldnerkontos an. Prüfen Sie diese Daten doppelt, bevor Sie den Antrag einreichen.

Forderungsberechnung sorgfältig aufschlüsseln

Der PfüB-Antrag erfordert eine genaue Auflistung aller zu pfändenden Forderungen, inklusive Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Rechenfehler oder fehlende Positionen können dazu führen, dass der Beschluss nur teilweise erlassen wird. Erstellen Sie vorab eine schriftliche Übersicht aller Forderungsbestandteile und gleichen Sie diese mit Ihrem Vollstreckungstitel ab.

Zuständiges Amtsgericht im Voraus ermitteln

Der Antrag muss beim Vollstreckungsgericht eingereicht werden, das in der Regel am Wohnsitz des Schuldners zuständig ist. Reichen Sie den Antrag beim falschen Gericht ein, verlieren Sie wertvolle Zeit durch Weiterleitung oder Rücksendung. Klären Sie die Zuständigkeit vorab, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Mit KI-Tools Formulare in Sekunden ausfüllen

KI-gestützte Dienste wie Instafill.ai können den PfüB-Antrag mit all seinen Modulen (Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner, Forderungen) in unter 30 Sekunden präzise ausfüllen – selbst wenn die PDF-Version des Formulars nicht interaktiv ist. Die eingegebenen Daten bleiben dabei sicher und geschützt. Gerade bei mehreren Vollstreckungsverfahren gleichzeitig ist das eine erhebliche Zeitersparnis.

Anlagen und Module vollständig beifügen

Der PfüB-Antrag besteht aus mehreren Modulen und Anlagen, die je nach Fallkonstellation alle ausgefüllt und eingereicht werden müssen. Vergessene Anlagen – etwa das Modul für den Drittschuldner oder die Forderungsaufstellung – führen häufig zu Rückfragen oder Verzögerungen seitens des Gerichts. Erstellen Sie eine Checkliste aller erforderlichen Teile, bevor Sie den Antrag absenden.

Pfändungsfreigrenzen für Lohn und Konto beachten

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen oder Bankkonten gelten gesetzliche Pfändungsfreigrenzen zum Schutz des Schuldners. Diese Grenzen müssen im Antrag berücksichtigt werden, da der Drittschuldner (z. B. Arbeitgeber oder Bank) nur den pfändbaren Anteil abführen darf. Informieren Sie sich über die aktuell geltenden Tabellenwerte, um realistische Erwartungen an die eingehenden Zahlungen zu haben.

Kopien aller eingereichten Unterlagen aufbewahren

Bewahren Sie stets vollständige Kopien des eingereichten PfüB-Antrags sowie aller Anlagen und des Vollstreckungstitels auf. Bei Rückfragen des Gerichts oder des Drittschuldners können Sie so schnell reagieren und Nachweise erbringen. Eine geordnete Ablage spart Zeit und schützt vor Informationsverlust im laufenden Verfahren.

Frequently Asked Questions

Was sind Gerichtsformulare im Bereich der Zwangsvollstreckung?

Gerichtsformulare für die Zwangsvollstreckung sind standardisierte amtliche Formulare, die im Rahmen der zivilrechtlichen Vollstreckung nach der Zivilprozessordnung (ZPO) verwendet werden. Sie ermöglichen es Gläubigern, auf Basis eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels ihre Ansprüche gegenüber Schuldnern gerichtlich durchzusetzen. Diese Formulare werden beim zuständigen Amtsgericht eingereicht und müssen bestimmten formalen Anforderungen entsprechen.

Wer benötigt einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfüB)?

Dieses Formular wird von Gläubigern benötigt, die einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel besitzen und Forderungen des Schuldners gegen Dritte – beispielsweise Arbeitslohn, Bankguthaben oder Sozialleistungen – pfänden möchten. Typische Antragsteller sind Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden, die eine gerichtlich festgestellte Forderung vollstrecken wollen. Auch Rechtsanwälte stellen diesen Antrag häufig im Namen ihrer Mandanten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und anderen Vollstreckungsmaßnahmen?

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB) richtet sich speziell gegen Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten, sogenannten Drittschuldnern, wie Arbeitgebern oder Banken. Im Gegensatz zur Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher, bei der körperliche Gegenstände gepfändet werden, wird beim PfüB ein Geldbetrag direkt aus bestehenden Ansprüchen des Schuldners eingezogen. Diese Form der Vollstreckung ist besonders effektiv bei regelmäßigen Einkünften oder Bankguthaben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen PfüB zu beantragen?

Grundvoraussetzung für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Titels, zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder ein notariell beurkundeter Vergleich. Darüber hinaus müssen der Schuldner, der Drittschuldner sowie die zu pfändende Forderung im Antrag klar und vollständig bezeichnet werden. Unvollständige Angaben können zur Verzögerung oder Zurückweisung des Antrags führen.

Bei welchem Gericht muss der Antrag auf einen PfüB eingereicht werden?

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird gemäß §§ 828 ff. ZPO beim zuständigen Vollstreckungsgericht eingereicht, das in der Regel das Amtsgericht am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Schuldners ist. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners zum Zeitpunkt der Antragstellung. Es empfiehlt sich, die genaue Zuständigkeit vorab zu prüfen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Welche Angaben sind im Formular für den PfüB besonders wichtig?

Besonders wichtig sind vollständige und korrekte Angaben zu allen Beteiligten: Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner müssen mit Namen, Adressen und gegebenenfalls weiteren Identifikationsmerkmalen angegeben werden. Zudem müssen der Vollstreckungstitel, die Art und Höhe der zu pfändenden Forderung sowie Bankverbindungen für die Überweisung präzise aufgeführt sein. Fehler oder Lücken in diesen Angaben sind häufige Ursachen für die Zurückweisung des Antrags.

Was passiert nach der Einreichung des Antrags beim Gericht?

Nach der Einreichung prüft das Vollstreckungsgericht den Antrag auf formale Vollständigkeit und Zulässigkeit. Bei positiver Prüfung erlässt das Gericht den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der anschließend dem Drittschuldner und dem Schuldner zugestellt wird. Der Drittschuldner ist ab Zustellung verpflichtet, die gepfändeten Beträge an den Gläubiger abzuführen, anstatt sie an den Schuldner auszuzahlen.

Kann ich Zwangsvollstreckungsformulare mithilfe von KI ausfüllen?

Ja, KI-gestützte Dienste wie Instafill.ai ermöglichen es, Gerichtsformulare wie den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in unter 30 Sekunden auszufüllen, indem relevante Daten automatisch aus vorhandenen Quelldokumenten extrahiert und korrekt in die entsprechenden Felder eingetragen werden. Besonders hilfreich ist dabei die Möglichkeit, auch nicht-ausfüllbare PDF-Versionen in interaktive Formulare umzuwandeln. Das reduziert Fehlerquellen und spart erheblich Zeit gegenüber dem manuellen Ausfüllen.

Wie lange dauert es, das PfüB-Formular online auszufüllen?

Mit einem KI-gestützten Tool wie Instafill.ai kann das Formular für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in unter 30 Sekunden ausgefüllt werden, sofern die notwendigen Quelldokumente – wie Vollstreckungstitel und Schuldnerdaten – vorliegen. Die KI extrahiert die relevanten Informationen automatisch und platziert sie präzise in den richtigen Feldern. Ohne digitale Unterstützung kann das manuelle Ausfüllen des mehrteiligen Formulars mit seinen verschiedenen Anlagen und Modulen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Welche Anlagen und Module gehören zum PfüB-Formular?

Das Formular für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss besteht aus mehreren Modulen, die jeweils unterschiedliche Beteiligte und Aspekte der Vollstreckung abdecken: Anlagen für den Gläubiger, den Schuldner, den Drittschuldner sowie für die Art der zu pfändenden Forderungen. Je nach Vollstreckungssituation – etwa bei Lohnpfändung, Kontopfändung oder Pfändung von Sozialleistungen – müssen unterschiedliche Module ausgefüllt und beigefügt werden. Eine sorgfältige Auswahl der relevanten Anlagen ist entscheidend für die erfolgreiche Bearbeitung.

Gibt es Pfändungsfreigrenzen, die beim Ausfüllen des Formulars beachtet werden müssen?

Ja, bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und bestimmten anderen Forderungen gelten gesetzliche Pfändungsfreigrenzen, die sicherstellen, dass dem Schuldner ein Existenzminimum verbleibt. Diese Freigrenzen werden regelmäßig angepasst und müssen bei der Berechnung der pfändbaren Beträge berücksichtigt werden. Für konkrete und aktuelle Beträge empfiehlt sich die Konsultation der offiziellen Pfändungsfreigrenzen-Tabellen oder rechtlicher Beratung.

Muss ich als Gläubiger einen Anwalt beauftragen, um den Antrag auf einen PfüB zu stellen?

In Deutschland besteht vor dem Amtsgericht im Bereich der Zwangsvollstreckung grundsätzlich kein Anwaltszwang, sodass Gläubiger den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch selbst einreichen können. Angesichts der Komplexität des Formulars und der rechtlichen Anforderungen kann es jedoch sinnvoll sein, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei unklaren Forderungsverhältnissen oder wenn mehrere Drittschuldner beteiligt sind. Bei größeren Forderungen oder komplizierten Sachverhalten empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Glossary

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
Ein gerichtlicher Beschluss, der die Pfändung von Forderungen des Schuldners gegen Dritte anordnet und dem Gläubiger das Recht gibt, diese Forderungen einzuziehen. Er ist das zentrale Instrument der Forderungspfändung in der Zwangsvollstreckung.
Vollstreckungstitel
Ein offizielles Dokument (z. B. ein rechtskräftiges Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder ein notarieller Schuldtitel), das die Grundlage für die Zwangsvollstreckung bildet und die Forderung des Gläubigers gerichtlich bestätigt.
Drittschuldner
Eine dritte Person oder Institution (z. B. Arbeitgeber, Bank oder Sozialleistungsträger), die dem Schuldner Geld schuldet und gegen die die Pfändung gerichtet wird. Der Drittschuldner wird durch den PfüB verpflichtet, die gepfändeten Beträge direkt an den Gläubiger zu zahlen.
Zwangsvollstreckung
Das gerichtlich geregelte Verfahren, mit dem ein Gläubiger seine titulierten Forderungen gegen den Willen des Schuldners durch staatliche Zwangsmaßnahmen durchsetzt, z. B. durch Pfändung von Konten, Lohn oder anderen Forderungen.
Gläubiger
Die Person oder Institution, der Geld geschuldet wird und die den Antrag auf Erlass eines PfüB stellt, um ihre Forderung zwangsweise durchzusetzen.
Schuldner
Die Person, die die titulierte Schuld nicht freiwillig beglichen hat und gegen die sich die Zwangsvollstreckungsmaßnahme richtet.
ZPO (Zivilprozessordnung)
Das deutsche Bundesgesetz, das die Regeln für zivilrechtliche Gerichtsverfahren und die Zwangsvollstreckung festlegt. Die §§ 828 ff. ZPO regeln speziell die Pfändung von Geldforderungen.
Amtsgericht (Vollstreckungsgericht)
Das zuständige lokale Gericht, bei dem der Antrag auf Erlass eines PfüB eingereicht wird. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners.
Pfändungsfreigrenzen
Gesetzlich festgelegte Mindestbeträge des Einkommens oder Guthabens des Schuldners, die nicht gepfändet werden dürfen, um dessen Existenzminimum zu sichern. Diese Grenzen müssen beim Ausfüllen des Antrags berücksichtigt werden.
Zustellung
Die förmliche, rechtlich wirksame Übermittlung des PfüB an den Schuldner und den Drittschuldner durch das Gericht oder einen Gerichtsvollzieher. Erst mit der Zustellung an den Drittschuldner wird die Pfändung wirksam.